Marmelade und Konfitüre richtig kennzeichnen
Konfitürenverordnung 2026
Was die neue Konfitürenverordnung für dein Etikett bedeutet: Bezeichnung, Mindestfruchtgehalt und Pflichtangaben für Marmelade, Konfitüre, Gelee und Fruchtaufstrich. So sparst du Zeit mit der Rezeptrechner Software.
Von Rezeptrechner Team · Aktualisiert am
Darf man seit dem 14. Juni wieder Marmelade sagen?
Ja. Seit dem 14. Juni 2026 dürfen Konfitüre und Konfitüre extra aus allen Früchten auch „Marmelade“ und „Marmelade extra“ heißen. Aus Zitrusfrüchten wird „Zitrusmarmelade“.
Konfitürenverordnung 2026: was sich geändert hat
Die Konfitürenverordnung 2026 ist die seit 14. Juni 2026 geltende Fassung der deutschen Konfitürenverordnung (KonfV). Sie regelt Bezeichnung, Mindestfruchtgehalt und Pflichtangaben für Konfitüre, Marmelade und Gelee und setzt die Änderungsrichtlinie (EU) 2024/1438 um. Für alle übrigen Pflichtangaben gilt die LMIV (1169/2011).
Bisher war „Marmelade“ den Zitrusfrüchten vorbehalten, außer auf örtlichen Märkten. Das hat die Konfitürenverordnung 2026 geändert:
| Thema | Seit 14. Juni 2026 |
|---|---|
| Bezeichnung „Marmelade“ | Für alle Früchte erlaubt, gleichwertig zu „Konfitüre“ |
| Zitrusfrüchte | Bezeichnung „Zitrusmarmelade“ |
| Mindestfruchtgehalt Konfitüre / Marmelade | 45 % |
| Mindestfruchtgehalt extra | 50 % |
| Gesamtzuckergehalt | Keine separate Angabe mehr, Zucker steht in der Nährwerttabelle |
| Ware mit altem Etikett | Darf bis zum Abverkauf weiter verkauft werden, wenn sie vor dem 14.06.2026 etikettiert wurde |
Auch Honig und Fruchtsaft sind Teil des EU-Frühstückspakets. Den Überblick gibt der Artikel Neue Kennzeichnungsregeln ab 14. Juni 2026.
Marmelade kennzeichnen | Software
Mit der Rezeptrechner Software berechnest du aus deiner Rezeptur Fruchtanteil, Nährwerte und Zutatenliste, bekommst Allergenvorschläge und lädst das fertige Etikett als PNG, JPG oder PDF herunter. Jetzt registrieren und direkt ausprobieren.
Bezeichnungen nach Konfitürenverordnung
Die Konfitürenverordnung 2026 unterscheidet fünf Bezeichnungen. Dabei hat jede einen eigenen Mindestfruchtgehalt und Anwendungsbereich.
| Bezeichnung | Mindestfruchtgehalt | Erlaubt für | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Konfitüre extra / Marmelade extra |
≥ 50 % Frucht* | Alle Früchte | Nur aus frischer oder tiefgekühlter Frucht, kein Fruchtmark |
| Konfitüre / Marmelade |
≥ 45 % Frucht* | Alle Früchte | Auch aus Fruchtpülpe oder Fruchtmark |
| Zitrusmarmelade | ≥ 20 % Zitrusfrucht | Nur Zitrusfrüchte (Orange, Zitrone, Mandarine, Bitterorange, Grapefruit) | Pflichtbezeichnung für Zitrusprodukte seit 14.06.2026 |
| Gelee extra / Gelee | wie Konfitüre, bezogen auf Fruchtsaft* | Aus Fruchtsaft oder wässrigem Auszug | Durchscheinend, ohne Fruchtstücke |
| Fruchtaufstrich | Keine Mindestmenge | Alle Früchte und Mischungen | Kein Begriff der Konfitürenverordnung, für Produkte unter dem Mindestfruchtgehalt oder mit anderen Süßungsmitteln |
Niedrigere Mindestfruchtgehalte für bestimmte Früchte
* Der Standard liegt bei 45 % für Konfitüre und Marmelade und bei 50 % für die Extra-Qualität. Für die folgenden Früchte erlaubt der Anhang der Konfitürenverordnung niedrigere Werte:
| Fruchtart | Konfitüre / Marmelade | extra |
|---|---|---|
| Johannisbeeren (rot/schwarz), Vogelbeeren, Sanddorn, Hagebutten, Quitten | 35 % | 45 % |
| Ingwer | 18 % | 28 % |
| Kaschuäpfel | 23 % | 29 % |
| Passionsfrüchte | 8 % | 10 % |
Mindestfruchtgehalt berechnen
Der Fruchtgehalt bezieht sich auf das fertige Produkt im Glas, nicht auf die Einwaage. Beim Einkochen verdampft nämlich Wasser, dadurch steigt der Fruchtanteil. Diesen Verlust erfasst du deshalb mit dem Reduktionsfaktor.
| Beispiel Erdbeerkonfitüre extra | Menge |
|---|---|
| Erdbeeren | 1.000 g |
| Gelierzucker 1:1 | 1.000 g |
| Zitronensaft | 30 ml |
| Rohgewicht | 2,03 kg |
| Reduktionsfaktor (Einkochen) | 0,85 |
| Fertiggewicht | 1,73 kg |
| Fruchtanteil (1.000 g ÷ 1.726,5 g) | 58 % |
Beispielwerte, dieselbe Rezeptur wie in der Anleitung Marmeladenetiketten.
58 % liegen über der Grenze von 50 % aus der Konfitürenverordnung 2026. Das Produkt darf also „Konfitüre extra“ oder „Marmelade extra“ heißen. Außerdem steht dieselbe Zahl später als QUID-Angabe in der Zutatenliste und im Satz „Hergestellt aus 58 g Früchten je 100 g“.
QUID: Fruchtanteil in der Zutatenliste
Steht eine Frucht im Produktnamen, etwa „Erdbeerkonfitüre“, muss ihr Anteil nach LMIV Artikel 22 (QUID) in Prozent in der Zutatenliste stehen:
Zutaten: Erdbeeren (58 %), Gelierzucker (Zucker, Geliermittel Pektine, Säuerungsmittel Citronensäure, Sonnenblumenöl ganz gehärtet), Zitronensaft.
Auch bei Mischungen wie einer Beerenkonfitüre aus Erdbeeren, Himbeeren und Brombeeren gibst du den Anteil jeder genannten Frucht an.
Marmelade kennzeichnen: Pflichtangaben auf dem Etikett
Auf vorverpackte Marmelade gehören die Angaben aus der Konfitürenverordnung 2026 und die allgemeinen Pflichtangaben der LMIV. Folgende Angaben müssen deshalb auf jedes Glas:
Bezeichnung
„Konfitüre extra“ oder „Marmelade extra“, „Konfitüre“ oder „Marmelade“, „Zitrusmarmelade“ oder „Fruchtaufstrich“
Fruchtgehalt
Nach Konfitürenverordnung: „Hergestellt aus 58 g Früchten je 100 g“, im selben Sichtfeld wie die Bezeichnung
Zutatenliste mit QUID
Absteigend nach Gewicht, Gelierzucker mit seinen Bestandteilen, Fruchtanteil in Prozent
Allergene
Bei reiner Fruchtkonfitüre meist keine. Nüsse, Marzipan oder Likör bringen Allergene mit.
Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz
Nettofüllmenge
In Gramm, zum Beispiel 200 g, 250 g oder 400 g
Klassische Konfitüre: meist 12 bis 24 Monate ungeöffnet
Aufbewahrungshinweis
„Nach dem Öffnen im Kühlschrank aufbewahren und innerhalb von 4 Wochen verbrauchen.“
Hersteller
Name und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
Herkunft
Wenn die Aufmachung sonst täuschen würde, etwa bei „Spanische Orangenmarmelade“
„Zuckerreduziert“ und „mit weniger Zucker“: Diese Angaben sind nach der Health-Claims-Verordnung (EG) 1924/2006 nur erlaubt, wenn das Produkt mindestens 30 % weniger Zucker enthält als vergleichbare Produkte. „Weniger süß“ ist dagegen keine geregelte Angabe und ersetzt keine Nährwertangabe.
Konfitürenverordnung 2026 umsetzen: Etikett aus der Rezeptur
Mit der Rezeptrechner Software legst du deine Konfitüre als Rezeptur an, setzt den Reduktionsfaktor und bekommst Fruchtanteil, Zutatenliste und Nährwerte pro 100 g berechnet. Anschließend ergänzt du Bezeichnung, Fruchtgehalt und MHD im Etiketten-Generator und lädst das Etikett als PNG, JPG oder PDF herunter.
Schritt für Schritt
Marmeladenetiketten erstellen mit der Rezeptrechner Software
In zehn Schritten von der Rezeptur bis zum druckfertigen Glas-Etikett, am Beispiel einer Erdbeerkonfitüre extra, mit Tipps zum Drucken.
So legst du los
- 1Kostenlos ausprobieren
Leg dein Konto an: Jetzt registrieren. - 2DEMO ausprobieren
Gib deine Rezeptur mit Zutaten aus der Datenbank ein und berechne die Nährwerte. - 3Upgrade buchen
Für eigene Zutaten wie Gelierzucker und deine Marmeladenetiketten buchst du Rezeptrechner PRO Business, für den Einstieg reicht Paket S: Jetzt Zugang buchen.
Häufige Fragen zur Konfitürenverordnung
Darf man seit dem 14. Juni wieder Marmelade sagen?
Ja. Seit dem 14. Juni 2026 dürfen Konfitüre und Konfitüre extra aus allen Früchten auch „Marmelade“ und „Marmelade extra“ heißen. Vorher war der Begriff dagegen Zitrusfrüchten vorbehalten, die jetzt „Zitrusmarmelade“ heißen. „Konfitüre“ bleibt weiterhin zulässig.
Was ist neu an der Konfitürenverordnung 2026?
Die Konfitürenverordnung 2026 erlaubt „Marmelade“ für alle Früchte, führt „Zitrusmarmelade“ ein und hebt den Mindestfruchtgehalt auf 45 % für Konfitüre und 50 % für Konfitüre extra an. Die separate Angabe des Gesamtzuckergehalts entfällt, Zucker steht ohnehin in der Nährwerttabelle. Ware, die vor dem 14. Juni 2026 etikettiert wurde, darf abverkauft werden. Hersteller, die ihre Rezepturen in der Rezeptrechner Software pflegen, prüfen den Fruchtanteil jeder Sorte direkt gegen die neuen Grenzen.
Was unterscheidet Konfitüre von Konfitüre extra?
Konfitüre extra braucht mindestens 50 % Frucht im fertigen Produkt und darf nur aus frischer oder tiefgekühlter Frucht hergestellt werden. Konfitüre braucht dagegen mindestens 45 % und darf auch Fruchtmark enthalten. Für Johannisbeeren, Quitten, Ingwer und einige andere Früchte gelten niedrigere Werte.
Wie berechne ich den Fruchtgehalt von Marmelade?
Du teilst die Fruchtmenge durch das Gewicht nach dem Einkochen. Bei 1.000 g Erdbeeren und 1.726,5 g fertiger Konfitüre sind das 58 %. Die Rezeptrechner Software berechnet den Fruchtanteil mit dem Reduktionsfaktor aus deiner Rezeptur, damit QUID-Angabe und Fruchtgehalt auf dem Etikett zusammenpassen.
Wann ist Fruchtaufstrich die richtige Bezeichnung?
Fruchtaufstrich ist kein Begriff der Konfitürenverordnung und hat keinen Mindestfruchtgehalt. Deshalb passt er, wenn dein Produkt unter 45 % Frucht liegt oder mit Honig, Erythrit oder Stevia gesüßt ist. Nährwerttabelle und Zutatenliste brauchst du trotzdem, beides erstellen Manufakturen mit der Rezeptrechner Software aus derselben Rezeptur.
Muss selbstgemachte Marmelade eine Nährwerttabelle haben?
Vorverpackte Marmelade braucht nach LMIV eine Nährwerttabelle pro 100 g. Ausgenommen sind allerdings handwerkliche Erzeugnisse, die der Hersteller in kleinen Mengen direkt an Endverbraucher oder an lokale Einzelhändler abgibt (LMIV Anhang V). Sobald du über Wiederverkäufer, den Lebensmittelhandel oder einen Online-Shop verkaufst, gilt die Pflicht. Die Rezeptrechner Software berechnet die Nährwerte aus deiner Rezeptur, ohne Laboranalyse.
Gibt es eine Software, um Marmelade zu kennzeichnen?
Ja, die Rezeptrechner Software. Hofläden, Manufakturen und Direktvermarkter erstellen damit Etiketten für Marmelade und Konfitüre mit Fruchtanteil, Zutatenliste, Allergenvorschlägen und Nährwerttabelle. Für den Einstieg reicht Paket S, die Jahreslizenz ist direkt online buchbar.